Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der yucon digital GmbH für die Nutzung von Belegtaube
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die yucon digital GmbH, Cremon 11, 20457 Hamburg (im Folgenden „yucon“) bietet unter dem Namen Belegtaube eine Software als Dienstleistung an, die Rechnungen und Belege in E-Mail-Postfächern erkennt und an DATEV Unternehmen online übermittelt (im Folgenden „Belegtaube“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (im Folgenden „Kunde“, zusammen mit yucon „Parteien“).
(3) Für alle Verträge über Belegtaube gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“). Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn yucon ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Abweichungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
§ 2 Vertragsschluss und kostenloser Test
(1) Die Darstellung von Belegtaube und der Tarife auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen kostenpflichtigen Tarif bucht und yucon die Buchung bestätigt oder den Zugang freischaltet.
(2) yucon kann dem Kunden einen kostenlosen Test für die Dauer von 14 Tagen gewähren. Für den Test sind keine Zahlungsdaten erforderlich. Der Test endet automatisch und ohne Kosten, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einen kostenpflichtigen Tarif bucht. Ein Anspruch auf einen Test besteht nicht.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Belegtaube verbindet sich mit den vom Kunden freigegebenen E-Mail-Postfächern (z. B. Gmail, Google Workspace, Outlook, Microsoft 365 oder IMAP), erkennt dort eingehende Rechnungen und Belege und übermittelt sie an die vom Kunden hinterlegten Adressen von DATEV Upload Mail.
(2) Der konkrete Leistungsumfang – insbesondere die Anzahl der Belege pro Monat, Postfächer, DATEV-Mandanten und Benutzer – ergibt sich aus dem gebuchten Tarif gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung.
(3) Übersteigt das Belegvolumen den gebuchten Tarif, stellt Belegtaube weiter zu. Es entstehen keine automatischen Zusatzkosten; yucon schlägt dem Kunden einen passenden Tarif vor.
(4) Die Erkennung von Belegen erfolgt automatisiert. yucon schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchhaltung sowie die Erfüllung steuerlicher Pflichten verbleibt beim Kunden.
(5) Ein Vertrag über DATEV Unternehmen online sowie die Freigabe von DATEV Upload Mail durch die Steuerkanzlei sind nicht Bestandteil der Leistung von yucon. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, diese Voraussetzungen zu schaffen.
(6) yucon stellt Belegtaube im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren bereit. Wartungsarbeiten, die Verfügbarkeit von Diensten Dritter (insbesondere der Postfach-Anbieter und von DATEV) sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs von yucon können die Nutzung vorübergehend einschränken.
(7) yucon darf Belegtaube weiterentwickeln und anpassen, soweit die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben. yucon darf zur Leistungserbringung Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen.
(8) Die Leistung von yucon umfasst keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die verbundenen Postfächer und DATEV-Zugänge für Belegtaube freizugeben.
(2) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert yucon unverzüglich, wenn ein Missbrauch zu befürchten ist.
(3) Der Kunde prüft in angemessenen Abständen, ob die Belege vollständig in DATEV Unternehmen online angekommen sind, und meldet erkennbare Fehler unverzüglich.
(4) Der Kunde nutzt Belegtaube nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zur Übermittlung rechtswidriger Inhalte.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebenen Preise. Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist bei monatlicher Abrechnung monatlich, bei jährlicher Abrechnung jährlich im Voraus fällig.
(3) Bei einem Wechsel in einen höheren Tarif gilt dieser sofort; die Vergütung wird anteilig angepasst. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam.
(4) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist yucon berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren. Für jede Mahnung kann yucon eine Pauschale in Höhe von 40,00 € verlangen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) yucon kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. yucon weist den Kunden in der Ankündigung auf dieses Recht hin.
§ 6 Geld-zurück-Garantie
Ist der Kunde mit Belegtaube nicht zufrieden, erstattet yucon auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach der ersten kostenpflichtigen Buchung die bis dahin gezahlte Vergütung vollständig; der Vertrag endet dann mit sofortiger Wirkung. Die Garantie gilt einmal pro Kunde.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Bei monatlicher Abrechnung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien zum Ende des jeweiligen Monats gekündigt werden.
(2) Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Laufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für yucon insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder mit einer Zahlung länger als zwei Wochen in Verzug ist. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn der Verstoß eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) oder erfolgen über die dafür vorgesehene Funktion in Belegtaube.
(5) Nach Vertragsende ist yucon nicht mehr zur Leistung verpflichtet und löscht die beim Kunden gespeicherten Daten innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die bereits an DATEV Unternehmen online übermittelten Belege bleiben davon unberührt.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) yucon räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Belegtaube im Rahmen des gebuchten Tarifs für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
(2) Alle Rechte an Belegtaube, insbesondere an Software, Quellcode, Dokumentation und Marken, verbleiben bei yucon. Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, verändern, zurückentwickeln oder Dritten zugänglich machen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
(3) Nutzt der Kunde Belegtaube über den vereinbarten Umfang hinaus oder nach Vertragsende, ist er zur Zahlung einer angemessenen Vergütung für diese Nutzung verpflichtet.
§ 9 Mängel
(1) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform und beschreibt dabei, wann und wie der Fehler aufgetreten ist.
(2) yucon beseitigt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist. Ist eine Beseitigung nicht sofort möglich, kann yucon eine zumutbare Umgehungslösung bereitstellen.
(3) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
§ 10 Haftung
(1) yucon haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zu ihrer Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Für Störungen, die auf Diensten Dritter beruhen – insbesondere der Postfach-Anbieter und von DATEV –, haftet yucon nur, soweit sie diese zu vertreten hat.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) yucon verarbeitet die personenbezogenen Daten, die in den verbundenen Postfächern und Belegen enthalten sind, im Auftrag des Kunden. Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist.
(2) yucon beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
§ 12 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Durchführung des Vertrags zu verwenden. Vertraulich sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich erkennbar sind.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der anderen Partei bereits rechtmäßig bekannt, öffentlich zugänglich oder zur Weitergabe freigegeben waren.
§ 13 Änderungen dieser AGB
yucon kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. yucon teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall eines Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. yucon weist den Kunden in der Mitteilung auf diese Folgen hin.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von yucon auf Dritte übertragen. Davon unberührt ist die Übertragung auf mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Erfüllungsort ist der Sitz von yucon. Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. yucon kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.